Sie befinden sich hier:
  1. Startseite
  2. Mach mit
  3. in der Schule

Mach mit: im Schulsanitätsdienst

Direkte Vorteile

Als Schulsanitäter kannst du deinen Erste-Hilfe-Lehrgang sowie weitere vom DRK kostenfrei angebotene Kurse besuchen und dir somit direkte Vorteile für deinen weiteren beruflichen Werdegang sichern.

Mit deinem Erste-Hilfe-Nachweis erfüllst du gleichzeitig eine der Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheines.

Unternehmen sehen es gerne, wenn sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Vereinen engagieren und dort Qualifikationen erwerben, so kannst du auch bei Bewerbungen punkten. (Deine spätere Arbeitgeberin oder dein späterer Arbeitgeber kann dich so als Ersthelferin oder Ersthelfer einsetzen).

Veranstaltungen

  • Ausflug in die Rettungsleitstelle/Rettungswache/Luftrettungsstation
  • Gemeinsame Projekte mit anderen Gemeinschaften bzw. Hilfsorganisationen (THW, FFW)
  • Nutzung von vielfältigen Freizeitangeboten
  • Gemeinsames Eis essen, kochen, backen, essen
  • Jugendcamps, Freizeitfahrten Kreis-/Landes-/Bundeswettbewerbe

Würdigung auf dem Zeugnis

Ob und wie der Schulsanitätsdienst und seine Mitglieder Würdigung finden, hängt bereits davon ab, wie die Schule insgesamt (Lehrkräfte, Eltern, Schulleitung, Schülerschaft) zu dieser Einrichtung steht, welche Einstellung sie dazu hat. Eine positive Einstellung kann bereits bei der Initiierung des Schulsanitätsdienstes an einer Schule gefördert werden, indem in einem angemessenen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen der Schulgemeinschaft mit Ehrengästen (Bürgermeister, DRK-Vertreter, Presse, ...) der Schulsanitätsdienst vorgestellt wird. Dies kann zum Beispiel während einer Pause eine kommentierte Vorführung des Schulsanitätsdienstes sein, bei der auch der Schulleiter etwas über die Bedeutung des Schulsanitätsdienstes für die ganze Schule und den Mut und das Können der Schulsanitäter sagt.

Für eine konkrete Würdigung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Schulsanitätsdienst wird für das betreffende Schuljahr von der Schule im Zeugnis vermerkt (Pflicht). Dieser Vermerk wird in der Regel nur kurz sein, weil die verschiedenen Zeugnisformulare nur sehr begrenzt Platz bieten. Entsprechende Zeugniseinträge befinden sich im Anhang. In Abschlusszeugnissen können nochmals alle Arbeitsgemeinschaften genannt werden, an denen der Schüler während des Besuchs dieser Schule teilnahm.
  • Die Teilnahme am Schulsanitätsdienst über ein Schuljahr sollte durch eine Teilnahmeurkunde des Jugendrotkreuzes gewürdigt werden.
zum Anfang

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Erfahren Sie mehr

OK